Antwort auf: Arrangements und Urheberrecht

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#7399
Felix Seiffert
Administrator

Hallo Kirsten,

meines Wissens (und ich halte mich daran) sind Werke von Komponisten freigegeben, die seit mindestens 75 Jahren tot sind. In dem Moment darf der reine Notentext von deren Kompositionen bearbeitet und auch herausgegeben werden. Schwieriger ist es, wenn man eine schon vorhandene Bearbeitung veröffentlichen will. Dann greifen dort ungeachtet dessen Verlegerrechte oder Rechte des Herausgebers oder Bearbeiters.

Aus diesem Grund siehst Du in den Ausgaben bei IMSLP meist Noten, aus denen Fingersätze und Strichangaben herausgenommen sind.

Mehr kann ich Dir im Moment dazu leider nicht sagen.

Mit Pop Stücken habe ich nciht viel zu tun. Da musst Du Dich wohl noch anderweitig informieren.

herzliche Grüße

Felix Seiffert