AGB zur Teilnahme bei einem BogenBalance Workshop
Veranstalter: BogenBalance Felix Seiffert, Saalestr. 22, 86916 Kaufering , hier Veranstalter
Teilnehmer: ergibt sich aus dem Anmeldeformular , hier Teilnehmer
Vertragsabschluss
Zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss zur Workshopteilnahme kommt es mit dem sachgerecht ausgefüllten und versendeten Anmeldeformular, zu finden auf der Workshopseite im Internet, sowie der Bezahlung der angeforderten Anzahlung. Dann erst entsteht die verbindliche Zusage für einen Platz im Workshop.
Der Platz zur Workshopteilnahme verfällt, sofern die geforderte Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Girokonto des Veranstalters eingegangen ist. Der Veranstalter wird den dann frei gewordenen Teilnehmerplatz wieder öffentlich anbieten.
Daneben wird ausschließlich bei geleisteter Anzahlung, das Noten- und Tonmaterial zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Kontonummer für die Anzahlung sowie die Kursgebühr wird dem Teilnehmer nach der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt.
Umfang und Ausführung der Leistung
Phase 1: Vorbereitung
Die Vorbereitungsphase beginnt 8 Wochen vor dem 1. Veranstaltungstag des Workshops. Sie startet mit der Öffnung der Teilnehmerseite des jeweiligen Workshops auf der Internetseite des Veranstalters (www.bogenbalance.de). Auf der Teilnehmerseite erhalten die Teilnehmer des Workshops das komplette Notenmaterial, das sie für ihre Vorbereitung der Veranstaltung brauchen, zum Download (pdf) bereitgestellt.
Als zusätzliche Hilfe zum Einüben der Stimmen, können Tondokumente aller Stücke bzw. Teilstücke als Partitur und einzelne Stimmen als MP3 heruntergeladen werden.
Eine Ausnahme dieser Art der Vorbereitung wird beim Workshop Kammermusik angewandt. Hier erhalten die Teilnehmer erst zu Beginn des Workshops die Unterrichtsmaterialien.
Phase 2: der Unterricht im Workshop
Dieser findet an den angegebenen Tagen des Workshops am jeweiligen Unterrichtsort statt. Die Zeiten zum Beginn und zum genauen Ende des Workshops werden auf der Angebotsseite der betreffenden Veranstaltung genau angegeben.
Es handelt sich um eine Gruppenveranstaltung, mit unterschiedlich starken Gruppen. Die Einteilung geschieht vor Ort je nach den Erfordernissen. Individueller Unterricht ist nicht inbegriffen. Der Veranstalter ist für eine ausreichende Anzahl von professionellen Dozenten verantwortlich. In der Regel sind bis zu vier Dozenten anwesend.
Kosten des Workshops
Die Kursgebühr wird für jeden Workshop separat mitgeteilt. Sie ist auf der jeweiligen Angebotsseite des Workshops ersichtlich. Eine Aufforderung zur Zahlung der Kursgebühr (abzüglich der Anzahlung) geht dem Teilnehmer 14 Tage vor dem Workshop zu. Die Kursgebühr ist in 10 Tagen, auf jeden Fall vor Beginn des Workshops fällig. Die Kosten für Anfahrt- und Abfahrt trägt der Teilnehmer.
Folgen von Leistungshindernissen und Pflichtverletzungen des Veranstalters
Der Veranstalter kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, soweit er hierfür etwa fest vereinbarte Termine überschreitet und die Verzögerung von ihm zu vertreten ist. Nicht zu vertreten hat der Veranstalter höhere Gewalt, den unvorhersehbaren Ausfall seiner für den Workshop vorgesehenen Dozenten sowie andere Umstände und Ereignisse, die für den Veranstalter bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Diese Umstände und Ereignisse sind ursächlich dafür, dass dem Veranstalter die Leistung zumindest vorübergehend unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. Es sei denn, der Auftragnehmer hat den Ausfall seiner Dozenten, die anderen Umstände oder die anderen Ereignisse selbst rechtswidrig verursacht.
Folgen von Pflichtverletzungen des Veranstalter und Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter erbringt seine Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Bedient er sich zur Erbringung seiner Leistung der Hilfe Dritter haftet der Veranstalter nach dem in Satz 1 festgelegten Maßstab für deren ordnungsgemäße Auswahl.
Für durch einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalter für eigenes bzw. das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße gegen den in Satz 1 definierten Sorgfaltsmaßstab und auf solche Schäden beschränkt, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste.
Vertragsuntypische Schäden hat der Veranstalter nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zu ersetzen. Im Übrigen ist der Umfang von Ersatzansprüchen aus vertragsuntypischen Schäden auf die zweifache Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, es sei denn, es liegt eine der in Satz 1 genannten Fallgruppen vor.
Deliktische Ansprüche gelten im selben Umfang wie vertragliche Ansprüche als ausgeschlossen.
Stornoregelung
Ungeachtet der Zeitpunkte an denen die Rechnungstellung für Anzahlung und Kursgebühr gestellt wird, gilt folgende Stornoregelung:
Eine unentgeltliche Stornierung der Teilnahme ist für den Teilnehmer nur bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
Möchte der Teilnehmer nach Bereitstellung der Workshop-Unterlagen auf der entsprechenden Internetseite des Workshops bis 14 Tage vor Beginn des Workshops stornieren, werden 50% der Kursgebühr als Stornogebühr fällig. Bei einer Stornierung danach ist 100% des Workshophonorar zur Zahlung erforderlich.
Unterbringung
Für die BogenBalance Workshops sind in der Regel bei den jeweiligen Veranstaltungsorten Übernachtungsplätze für die Zahl der zugelassenen Teilnehmer vorreserviert.
Daher erhält der Teilnehmer nach der Anmeldung zum Workshop eine Aufforderung, sich per Telefon oder E-Mail beim Veranstaltungsort selbst zu melden und ein Einzel- oder Mehrbettzimmer zu buchen. Es ist fest vereinbart, dass die Teilnehmer das Zimmer mit Vollpension und eventuellen Tagungsgebühren (Tagungsgetränke etc.) buchen. Die Buchung eines Zimmers erfolgt damit unabhängig von der Buchung des Workshops. Die beim jeweiligen Haus geltenden Stornoregelungen werden auf der Angebotsseite der Workshops zur Kenntnisnahme verlinkt.
Teilweise finden die Workshops in Häusern statt, in denen der Veranstalter selbst die Teilnehmer beim Haus anzumelden hat. In diesen Fällen werden die Gebühr für die Unterbringung zusammen mit der Kursgebühr vom Veranstalter eingefordert. Der Beherbergungsanteil wird an die Herberge weitergeleitet. Es gelten die vom Veranstalter genannten Regeln. Soweit abweichend, die Bedingungen der Herberge.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
Wenn eine Partei es unterlässt, die Einhaltung einer zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung anzumahnen, so beeinträchtigt das in keiner Weise ihr Recht, die Einhaltung zukünftig zu verlangen. Wenn eine Partei es unterlässt, aus einem Verstoß gegen eine zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung Konsequenzen zu ziehen, so beeinträchtigt das in keiner Weise ihr Recht, sich zukünftig auf diese Vereinbarung zu berufen.
Neben dem individuellen Vertag mit dem Veranstalter und diesen AGB gilt nur deutsches Recht.
Gerichtsstand, auch in Wechsel- und Schecksachen, ist, wenn der Veranstalter Kaufmann ist, der Hauptsitz des Auftragnehmers, hier Amtsgericht Landsberg. § 40 Absatz 2 Satz 1 ZPO bleibt unberührt. Nach Wahl des Veranstalters gelten die allgemeinen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht.
(Stand April 2024)